Zusätzliche Unterrichtsstunde für Gymnasiallehrer verfassungswidrig

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Oberwaltungsgericht Lüneburg kippt die zum 01. Aug. 2014 wirksam gewordene Erhöhung der Arbeitszeit der Gymnasiallehrer um eine Unterrichtsstunde  wegen Verstoßes gegen höherrangiges Recht. Revision ist nicht zugelassen.


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