Oberwaltungsgericht Lüneburg kippt die zum 01. Aug. 2014 wirksam gewordene Erhöhung der Arbeitszeit der Gymnasiallehrer um eine Unterrichtsstunde wegen Verstoßes gegen höherrangiges Recht. Revision ist nicht zugelassen.
Zusätzliche Unterrichtsstunde für Gymnasiallehrer verfassungswidrig
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