Hinweise zum Sportunterricht
Kleidung – Hygiene
Grundsätzlich ist beim Schulsport Sportkleidung zu tragen. Das gilt auch für Schüler/-innen, die nicht am Sportunterricht teilnehmen. Dabei sind Uhren und Schmuckgegenstände abzulegen bzw. abzudecken. Zudem weisen wir auf die Zweckmäßigkeit des Tragens einer Sportbrille/ von Kontaktlinsen hin. Weiterhin ist zu beachten beim Sportunterricht …
- in der Halle: Hallenschuhe mit heller Sohle, Sporthose, T-Shirt/ Sweatshirt/ Trainingsjacke;
- draußen: Sportschuhe, Sporthose, T-Shirt/ Sweatshirt/ Trainingsjacke, ggf. Regenjacke;
- im Schwimmbad: Badelatschen, Duschsachen, ggf. Schwimmbrille, eng anliegende Badehose bzw. Badeanzug, keine Badeshorts, keine Bikinis!
- Nicht geeignet für den Schulsport sind Chucks und Socken!
- Die Schüler/-innen sollen nach dem Sport duschen, dazu sind Duschgel und Handtücher notwendig. Im Hallenbad ist Duschen aus Hygienegründen auch vor dem Unterricht erforderlich (Badeordnung). Auch Getränke sollten nach dem Sportunterricht nicht fehlen.
Nichtteilnahme – Entschuldigung – Attest
- Die vom Sportunterricht befreiten Schüler/-innen sind grundsätzlich zur Anwesenheit verpflichtet. Dabei haben die Schüler/-innen Sportkleidung zu tragen, da ggf. alternative Mitwirkungsmöglichkeiten bestehen (z. B. Hilfestellungen, Schiedsrichtertätigkeiten).
- Bei Nichtteilnahme am Schwimmunterricht müssen die Schüler/-innen ebenfalls Sportkleidung tragen (kurze Hose, Badelatschen, T-Shirt), da die Badeordnung dies aus hygienischen Gründen vorsieht.
- Bei einmaliger Nichtteilnahme am Sportunterricht reicht eine Entschuldigung der Erziehungsberechtigten aus. Nachgereichte Entschuldigungen können nur in absoluten Ausnahmefällen akzeptiert werden.
- Bis zur Dauer eines Monats kann der Sportlehrer/ die Sportlehrerin vom Sportunterricht bzw. bestimmten Teilbereichen befreien. Über eine darüber hinausgehende Befreiung entscheidet die Schulleitung (auf schriftlichen Antrag).
- Die Beibringung eines ärztlichen/ amtsärztlichen Attestes kann verlangt werden. Die Kosten des Attestes tragen die Erziehungsberechtigten.
- Während der Menstruation nehmen die Schülerinnen grundsätzlich am Sportunterricht teil. Bei Problemen entscheiden sie in Absprache mit der Lehrkraft über eine angemessene Beteiligung.
(vgl. Bestimmungen für den Schulsport RdErl. d. MK v. 1.10.2011 – 34.6-52100/1 (SVBl. 10/2011 S.359) – VORIS 22410)
Ermuntern Sie Ihr Kind, regelmäßig am Sportunterricht teilzunehmen. Regelmäßiges Sporttreiben verbessert den Gesundheitszustand, die Körperhaltung und das Herz-Kreislaufsystem und fördert allgemein die Leistungsbereitschaft. Unterstützen Sie unsere Bemühungen im Sportunterricht im Interesse Ihres Kindes!