Nutzungsordnung der Mediathek
1. Grundsätzliches
Die Mediathek des WGM ist eine Schulmediathek und dient daher der vorwiegend unterrichtlichen Nutzung durch die Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer. Sie ist im Wesentlichen eine Präsenzmediathek, zur häuslichen Lektüre bestimmte Bücher können aber ausgeliehen werden. CD/CD-ROM/DVD/DVD-ROM/MC/LP u. ä. Medien sind grundsätzlich Präsenzbestand und können nur von Lehrerinnen und Lehrern zu Unterrichtszwecken eingesetzt werden. Zeitschriften gehören ebenfalls zum Präsenzbestand. Im Folgenden werden alle zum Bestand der Mediathek gehörenden Artikel als Medien bezeichnet.
2. Mediathekseinführung
In der Jahrgangsstufe 5, bei Bedarf auch in anderen Klassen, erfolgen im Rahmen der Unterrichtszeit Einführungen in die Benutzung der Schulmediathek.
3. Ausleihe
Ausleihmedien können an der Theke über einen Leihschein ausgeliehen und zurückgegeben werden. Eine Leihfrist besteht nicht, die Medien sollten aber im Interesse aller Nutzer nicht länger als unbedingt nötig ausgeliehen werden.
4. Behandlung der Medien
Die Medien sind sorgfältig zu behandeln und dürfen nicht beschädigt, beschmutzt oder an andere Personen verliehen werden.
Die Ausleiher sollen sich vor der Ausleihe von dem ordnungsgemäßen Zustand des Mediums überzeugen. Eventuelle Schäden sind dem Mediatheksteam vor der Ausleihe anzuzeigen. Die Ausleiher oder ihre gesetzlichen Vertreter sind ansonsten verpflichtet, für den Schaden ebenso wie bei Verlust des Mediums bis zur vollen Höhe des Neupreises aufzukommen.
5. Verhalten in der Mediathek
Die Mediathek ist ein Stillarbeitsraum. Essen, Trinken, Kartenspielen und störende Gespräche sind nicht erlaubt. Taschen und Jacken können in den Schließfächern in Halle F deponiert werden oder sind auf dem Tisch vor der Mediathek abzulegen. Die Benutzung von Mobiltelefonen ist nicht erlaubt.
6. Öffnungszeiten und Aufsicht
Die Mediathek ist nur bei gewährleisteter Aufsicht geöffnet. (Öffnungszeiten hängen aus).
Ist eine Nachfolgeaufsicht nicht sichergestellt oder wird sie nicht oder nicht pünktlich angetreten, muss die Mediathek von der anwesenden Aufsicht geschlossen werden; in diesem Falle müssen die Benutzer die Mediathek verlassen.
Die Aufsicht kann selbstverständlich Einblick nehmen in die Arbeit der Nutzer am PC (direkt und über Master-PC), bei Missbrauch kann die Aufsicht geeignete Maßnahmen treffen.
Die Anweisungen der Aufsicht müssen befolgt werden.
7. Kurs/Klassen – Handapparate
Lehrerinnen und Lehrer können sog. Handapparate zusammenstellen, wenn dies für den Unterricht erforderlich ist. Für die aus den Regalen entnommenen Medien sind Leihscheine auszufüllen. Ausleihen aus einem Handapparat sind über das Wochenende mit Zustimmung des Fachlehrers möglich.
Für die Arbeit eines ganzen Kurses oder einer Klasse im Internet wird nach wie vor der Computerraum genutzt. Die Mediathek ist dafür nicht vorgesehen.
8. CD-ROM/DVD und Internet-Nutzung
Die Schulmediathek des WGM stellt einen Internetzugang bereit, der entsprechend dem Bildungs- und Informationsauftrag genutzt werden kann.
Zugangsberechtigung:
Zugangsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Mediatheksteams.
Minderjährige benötigen als Voraussetzung für die Nutzung des Internet eine schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten. Unabhängig davon ist die unterrichtliche Nutzung des Internet.
Nutzungsbedingungen:
Der Nutzer trägt in das an der Theke liegende Buch seinen Namen, Beginn und Ende des Aufenthalts in der Mediathek ein. Die Nutzungsdauer ist begrenzt, wenn mehr Schülerinnen und Schüler den Internetzugang nutzen wollen, als Plätze vorhanden sind. Reservierungen können nur im Ausnahmefall (bei Unterrichtsvorhaben) vorgenommen werden.
Informationen/Adressen gewaltverherrlichenden, pornographischen und rassistischen Inhalts dürfen nicht aufgerufen oder abgespeichert werden. Ebenso ist es untersagt, Bestellungen oder Buchungen zu tätigen oder sich an Internet-Spielen zu beteiligen oder zu chatten; das Versenden und Empfangen von E-Mails und Aufrufen nicht direkt für den Unterricht benötigter Seiten ist nur gestattet, wenn die PCs nicht für unterrichtliche Zwecke benötigt werden.
Die Aufsicht ist berechtigt, bei Verstoß gegen diese Regeln einzugreifen, die PC-Nutzung zu beenden und den PC einem anderen Nutzer zuzuweisen.
Beim Kopieren oder Ausdrucken von Texten, Bildern, Software etc. sind unbedingt die Urheberrechte zu beachten. Der Preis für das Ausdrucken von Dokumenten beträgt zurzeit 0,05 €/Seite. Mitgebrachte oder aus Online-Diensten heruntergeladene Software darf auf den Rechnern der Schulmediathek weder installiert noch ausgeführt werden. Bei schuldhaft herbeigeführten Schäden an Hard- und Software haftet der/die Benutzer/in.
Haftung:
Die Schulmediathek ist nicht verantwortlich für die Inhalte, die Verfügbarkeit und Qualität von Angeboten Dritter, die über die bereitgestellte Leistung und den Zugang abgerufen werden. Um dem ausdrücklichen Gebot des Jugendschutzes Rechnung zu tragen, ist die Internet-Nutzung nur unter Aufsicht gestattet.
9. Verstöße gegen die Mediatheksordnung
Verstoßen Benutzer der Mediathek gegen die Mediatheksordnung, so können sie von der Benutzung der Mediathek ausgeschlossen werden. Darüber entscheidet das Mediatheksteam bzw. der Leiter der Mediathek im Einvernehmen mit der Schulleitung.
10. Anerkennung der Mediatheksordnung
Diese Benutzerordnung wird in der Mediathek zur Einsichtnahme ausgehängt. Sie wird durch den Aufenthalt in den Mediatheksräumen anerkannt.
(Stand: Oktober 2014)