Informationen zur Sekundarstufe II im Fach Deutsch

Veröffentlicht am

Rechtliche Grundlagen

  • Rahmenrichtlinien für das Gymnasium, gymnasiale Oberstufe, Deutsch, S. 21-23
  • Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (VO-GO)
  • Ergänzende Bestimmungen zur VO-GO (EB-VO-GO) in der jew. gültigen Fassung
  • Runderlass für die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 des Gymnasiums (s. o.), da er auch Gültigkeit für die Vorstufe besitzt

„Anzahl und Dauer der Klausuren sind durch Erlass geregelt.“ (RRL, S. 22)
Für die Vorstufe: Vgl. Runderlass, P.6
Für die Qualifikationsstufe: Vgl. EB-VO-GO, RdErl. d. MK v. 17.2. 2005, S. 9

„Die Bewertung der Mitarbeit im Unterricht und der Klausuren werden zu einer Bewertung nach Punkten zusammengefasst (Anm.: gilt nur für die Qualifikationsstufe!).
Dabei haben beide in der Regel etwa gleiches Gewicht. Sie können aber, wenn besondere Umstände (z. B. Zahl der Klausuren) es erfordern, auch mit unterschiedlichem Gewicht die Gesamtnote bestimmen. Eine von der Regel abweichende Gewichtung der Teilleistungen ist den Schülerinnen und Schülern bekannt zu geben (RRL, S. 23)

Beschlüsse zur Qualifikationsstufe (Jahrgänge 12 und 13 bzw.in Zukunft 11 und 12) und momentanen Vorstufe (Jahrgang 11):
Prüfungskurse auf erhöhtem Anforderungsniveau:

  • 2 Klausuren pro Halbjahr in den ersten drei Halbjahren<
  • Gewichtung 50% schriftlich zu 50% mündlich bzw. sonstige Leistungen
  • Im vierten Halbjahr 1 Klausur unter Abiturbedingungen: Gewichtung 50% schriftlich zu 50% mündlich bzw. sonstige Leistungen

Prüfungskurse auf grundlegendem Anforderungsniveau:

  • 3 Klausuren im Schuljahr
  • Bei 2 Klausuren im Halbjahr: Gewichtung 60% schriftlich zu 40% mündlich bzw. sonstige Leistungen
  • Bei 1 Klausur im Halbjahr: Gewichtung 40% schriftlich zu 60% mündlich bzw. sonstige Leistungen

Übrige Kurse auf grundlegendem Anforderungsniveau:

  • Werden 2 Klausuren im Schuljahr geschrieben, d. h. 1 Klausur pro Halbjahr, beträgt die Gewichtung 40% schriftliche Leistung zu 60% mündliche Leistung bzw. sonstige Leistungen

Vorstufe:

  • 3 Klausuren im Schuljahr
  • Bei 2 Klausuren im Halbjahr: Gewichtung 60% schriftlich zu 40% mündlich bzw. sonstige Leistungen
  • 1 Klausur im Halbjahr: 40% schriftlich zu 60% mündlich bzw. sonstige Leistungen

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