Hausordnung

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Hausordnung

Das Zusammenleben vieler Menschen in der Schule erfordert gegenseitige Rücksichtnahme und gegenseitiges Verständnis, aber auch Regeln. Jeder soll seine berechtigten Interessen angemessen berücksichtigt finden, sich in der Schule wohl fühlen und damit gute Arbeitsbedingungen als Voraussetzungen für störungsfreien Unterricht und einen möglichst großen Lernerfolg haben. Außerdem sollen die folgenden Regeln dazu beitragen, dass die Sicherheit und die Gesundheit jedes einzelnen gewährleistet werden.
1. Schüler, Lehrer und alle anderen Beschäftigten sind an einer sauberen und ordentlichen
Schule interessiert. Deshalb ist jeder für Ordnung und Sauberkeit mitverantwortlich.
2. Für die allgemeine Ordnung und Sauberkeit in den Unterrichtsräumen ist jede Schülerin / jeder Schüler mitverantwortlich. Getränke in Bechern dürfen nicht in die Unterrichtsräume mitgenommen werden. Für die Sauberkeit ihres/seines Arbeitsplatzes ist jede Schülerin / jeder Schüler verantwortlich. Insbesondere dürfen die Möbel weder beschrieben oder bemalt noch zur Müllablage verwendet werden. Wir streben an, Müll zu vermeiden und Müll zu trennen, soweit machbar. Daneben versehen in jeder Klasse/ in jedem Kurs jeweils zwei Schüler/innen, die nach einem in Absprache mit dem Klassen- bzw. Kurslehrer festzulegenden Modus bestimmt werden, den Ordnungsdienst, der
– am Ende jeder Unterrichtsstunde die Tafeln gründlich (nass) säubert.
– die Beleuchtung ausschaltet und alle Fenster schließt, wenn der Raum verlassen wird.
– darauf achtet, dass während der Heizperiode die Oberlichter geschlossen bleiben.
– während der Heizperiode den Unterrichtsraum in den Gebäuden B und E nur jeweils
zu Beginn einer Unterrichtsstunde durch eine sogenannte „Stoßlüftung“ (2 Fenster
für ca. 3 bis 5 Minuten vollständig öffnen) lüftet.
3. Die Schülerinnen und Schüler dürfen keine „Permanent Marker“ (Edding u. a.), und keine Schraubendreher, Schraubenschlüssel oder sonstiges Werkzeug mit zur Schule bringen.
4. Schülerinnen und Schüler müssen mitgeführte Handys ausgeschaltet haben, sobald sie das Schulgelände betreten. Das gilt auch für alle Geräte, mit denen man fotografieren und filmen oder das Internet nutzen sowie Tonaufzeichnungen aufnehmen und hören kann. In dringenden Fällen dürfen Schüler mit Genehmigung einer Lehrerin/eines Lehrers zu Hause anrufen. Ob mitgeführte Handys vor Klassenarbeiten bzw. Klausuren abgegeben werden müssen, entscheidet die Fachlehrerin / der Fachlehrer.
5. Die Gebäude dürfen erst 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn betreten werden. Den Schülerinnen und Schülern, die mit dem Bus kommen, steht die Pausenhalle E bis 07.40 Uhr als Aufenthaltsraum zur Verfügung.
6. Die Schülerinnen und Schüler verlassen in den großen Pausen die Unterrichtsräume und halten sich auf den Schulhöfen A – F auf. Die Schulhöfe umfassen die befestigten Flächen und das Klettergelände. Schülerinnen und Schüler der Qualifizierungsstufe können sich auch in Halle B/dem Foyer aufhalten, solange Sie sich an die dort geltenden Regeln halten. Nicht gestattet ist der Aufenthalt in den Gängen sowie im Treppenhaus. Jeder hat dafür Sorge zu tragen, dass Abfälle und Papier in den dafür vorgesehenen Behältern entsorgt werden.
7. In ihren Freistunden können die Schülerinnen und Schüler auch unter Aufsicht die Mediathek nutzen und sich im in Halle E und der Mensa aufhalten, Schüler der Qualifizierungsstufe auch im Raum Ba06, solange sie ihn in Ordnung halten.
8. Bei schlechten Witterungsverhältnissen dürfen alle Schülerinnen und Schüler sich in den großen Pausen auch in den Hallen E und F aufhalten. Die Entscheidung darüber trifft die Aufsicht. Das gilt auch für die Zeit vor Beginn des Unterrichts.
9. Mittelstufenschülerinnen und -schüler dürfen in den Vormittagspausen und in der Mittagspause das Schulgelände nicht ohne Genehmigung einer Lehrperson verlassen.
Für alle Schüler gilt, dass beim Verlassen des Schulgeländes während des Schultages der Versicherungsschutz nicht selbstverständlich gegeben ist. Das gilt auch für die Mittagspause.
10. Für außerunterrichtliche Schulveranstaltungen stehen Schulräume nach Absprache mit der Schulleiterin zur Verfügung.
11. Das Rauchen ist auf dem Schulgelände nicht gestattet.
12. Fahrzeuge werden an den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt, Fluchtwege müssen freigehalten werden.
13. Spiele, die leicht zu Verletzungen führen können, sind nicht erlaubt.

14. In den Gebäuden und auf dem Schulgelände haben Schülerinnen und Schüler den
Anweisungen der Lehrkräfte und der Hausmeister zu folgen, in der Cafeteria auch den
Anweisungen des Pächters und seiner Angestellten. Bei groben Verstößen kann in
Absprache mit der Schulleitung „Lokalverbot“ verhängt werden.


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