Bewertung schulischer Leistungen:
„Die in den Zeugnissen festgehaltenen Bewertungen erfolgen auf der Grundlage von Beobachtungen im Unterricht sowie von mündlichen, schriftlichen und anderen fachspezifischen Lernkontrollen. Sie beziehen sich auf die Lernentwicklung und die Leistungen der Schülerin oder des Schülers in dem auf dem Zeugnis angegebenen Berichtszeitraum. Berichtszeitraum der am Ende eines Schuljahres angegebenen Zeugnisnoten ist das gesamte Schuljahr. Einzelne åLernkontrollen dürfen kein unangemessenes Gewicht bei der Erteilung der Zeugnisnoten erhalten. Bei positiver Entwicklung der Leistungen ist im Zweifelsfall die für die Schülerin oder den Schüler bessere Note zu erteilen. Die in den Zeugnissen festgehaltenen Bewertungen über das Arbeits- und Sozialverhalten erfolgen auf der Grundlage von Beobachtungen, die sich über den Unterricht hinaus auch auf das Schulleben erstrecken.“ (aus: „Zeugnisse in den allgemein bildenden Schulen“, RdErl. d. MK v. 5.12.2011 – 33-83203, Stand 1.9.2014. Nr 3.1)
Daraus folgt, dass die Lehrkraft bei der Notenvergabe in pädagogischer Verantwortung eine Gesamtbewertung vornimmt, die die Beobachtungen im Unterricht sowie die Lern- und Leistungsentwicklung berücksichtigt. Dies kann dazu führen, dass die Endnote in positiver oder negativer Richtung von dem arithmetischen Mittel der Einzelnoten abweicht.
Die Lehrkräfte teilen den Schülern vierteljährlich den Leistungsstand mit. Darüber hinaus haben die Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern jederzeit das Recht, sich nach dem aktuellen Leistungsstand zu erkundigen.
Informationen zum Leistungsstand sind auch der Korrektur und den Kommentaren zu Hausaufgaben zu entnehmen und sie werden bei der Korrektur von Klassenarbeiten und Tests gegeben, die neben der abschließenden Note auch Hinweise zu besonders guten Leistungen sowie auf Wissenslücken und Fehler enthalten.