Beurlaubungsverfahren
Schülerinnen und Schüler, die sich aus einem wichtigen Grund beurlauben lassen wollen, müssen spätestens drei Tage vorher den im Sekretariat erhältlichen Urlaubsantrag vollständig ausgefüllt bei der Schulleitung vorlegen.
Bei Überschneidungen mit Klassenarbeits- und Klausurenterminen sowie unmittelbar vor oder nach den Ferien kann nur in außergewöhnlichen Fällen (z. B. Kuraufenthalt) beurlaubt werden. Für diesen Zeitraum kann es auch keine Beurlaubung für die Teilnahme an kulturellen oder sportlichen Veranstaltungen geben, es sei denn, es handelt sich um Veranstaltungen, an denen aus unterrichtlichen Gründen ein Kurs oder eine Klasse geschlossen teilnimmt. In diesen Fällen ist kein Einzelantrag notwendig, da die Teilnahme über den Fachlehrer geregelt wird.
Für die Teilnahme an Beerdigungen beurlaubt die Klassenleitung auf formlosen Antrag der Eltern.