+++Corona-Updates, Stand: 16.06.21+++

Veröffentlicht am

Update, 16.06.2021, Studientage

Liebe Eltern, am 25.06. (zweite Impfung des Kollegiums) und am 02.07. (feierliche Entlassung der Abiturienten auf der Freilichtbühne) findet jeweils ein Studientag statt. Für die Jahrgänge 5/6: Wenn Sie eine Notbetreuung für Ihr Kind wünschen, teilen Sie dies bitte dem Sekretariat jeweils spätestens bis zum Vortag um 12.00 Uhr telefonisch (05931 596 500) oder per Mail (sekretariat@windthorst-gymnasium.de) mit.

Herzlichen Dank und herzliche Grüße aus dem WGM

Ihre Daniela Brüsse-Haustein und Michael Schmitt

Update, 25.05.2021, Ausblick Szenarienwechsel

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

wir möchten Sie darüber informieren, dass ab dem 31.05. folgende Regelungen gelten:

Da die Inzidenzwerte im Landkreis Emsland im Moment unter 50 liegen, gehen wir im Moment davon aus, dass alle Schülerinnen und Schüler ab dem 31.05. wieder am Präsenzunterricht teilnehmen können. Auch zusätzliche Angebote im Rahmen des Ganztags dürfen wieder in Präsenz stattfinden. Erfreulicherweise ist dies ein weiterer Schritt auf dem Weg zurück zur Normalität für Ihre Kinder, aber auch für uns Lehrkräfte. Trotz alledem ist zu erwarten, dass es etwas dauern wird, bis alle Abläufe wieder reibungslos funktionieren. Dafür bitte ich Sie an dieser Stelle schon um etwas Geduld. Im Szenario A gilt wieder die Kohortenregelung (eine Klasse/eine Lerngruppe bzw. ein Jahrgang bilden eine Kohorte). Der Wechsel der Szenarien erfolgt, wenn der Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Grenzwert überschreitet (z. B. ein Wechsel von A zu B) bzw. an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen den Grenzwert unterschreitet (z. B. ein Wechsel von B zu A). Die Testpflicht für alle Schülerinnen und Schüler – Ausnahme: Genesene und vollständig Geimpfte (nachgewiesen durch ärztliche Bescheinigung bzw. Impfausweis) – bleibt ebenso bestehen wie das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Im Szenario A muss diese – bei einem Inzidenzwert bis 35 – in allen Bereichen außerhalb der eigenen Kohorte getragen werden, in denen nicht dauerhaft Abstand gehalten werden kann. Am Sitzplatz kann voraussichtlich die Mund-Nasen-Bedeckung abgenommen werden. Bei Inzidenzwerten ab 35 muss die Mund-Nasen-Bedeckung auch am Sitzplatz getragen werden. Alle weiteren Schutzmaßnahmen wie Lüften und Hygieneregeln werden ebenfalls weiterhin durchgeführt.

Wenn Sie für Ihr Kind keine Teilnahmen an den Testungen wünschen, haben Sie weiterhin die Möglichkeit, es vom Präsenzunterricht befreien zu lassen.

Wir möchten auch noch einmal darin erinnern, dass Sie für Ihr Kind bis zum 01.06. in den Jahrgängen 5 bis 10, bis zum 11.06. im Jahrgang 11 einen formlosen Antrag auf freiwilliges Zurücktreten stellen können. Diese Maßnahme ist eine gute Möglichkeit, Lernrückstände, die sich im Zuge der Corona-Pandemie ergeben haben, auszugleichen. Bitte sprechen Sie mit den Klassenlehrerinnen bzw. Klassenlehrern Ihres Kindes, wenn Sie ein freiwilliges Zurücktreten in Betracht ziehen. Ein offenes Ohr für Fragen finden Sie auch bei Frau Lüken, der Vorsitzenden des Schulelternrats.

Wenn weiterer Gesprächsbedarf besteht oder Sie Beratung wünschen, rufen Sie im Sekretariat unter 05931 596 500 an. Die Mitglieder der Schulleitung oder die Jahrgangskoordinatoren werden sich zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen.

Wichtig: Ab dem 31.05. kann auch unser Mensateam um Frau Dreier endlich wieder durchstarten.

Herzliche Grüße und alles Gute

Ihre Daniela Brüsse-Haustein und Michael Schmitt

Update, 21.05.2021, neuer Stufenplan zum Szenarienwechsel

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

ab dem 31.05.2021 gelten neue Regelungen für die Schulen in Niedersachsen. Eine Übersicht über die Szenarien bei den jeweiligen Inzidenzwerten finden Sie hier, die Briefe aus dem Kultusministerium ebenso.

 

Update, 10.05.2021, Erlass zu Klassenarbeiten und Ersatzleistungen

Liebe Schülerinnen und Schüler,

wir teilen euch mit, dass in diesem Schuljahr in der Regel nur noch in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch, Französisch, Latein oder Spanisch eine bewertete schriftliche Arbeit (bzw. Sprechprüfung) oder Ersatzleistung geschrieben werden wird, wobei die Anzahl von zwei Arbeiten pro Woche nicht überschritten werden darf. Gegebenenfalls kommen noch schriftliche Leistungsnachweise oder Ersatzleistungen in den Fächern hinzu, die im 2. Halbjahr epochal unterrichtet werden. Weitere Informationen folgen.

Erlass zur Regelung Klassenarbeiten und Ersatzleistungen Jgg. 5-11

Update, 05.05.2021, Rückkehr in den Präsenzunterricht!

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
Ihre Kinder waren zum Großteil seit fünf Monaten nicht in der Schule. Das ist eine lange Zeit. Die Einteilung in A (ungerade) und B (gerade)-Woche bleibt gleich. Ab Freitag geht es mit der B-Gruppe wieder los (s. Schaubild). Ihre Kinder haben zwei Testkits am so genannten „Abholtag“ am 12.04. erhalten, die sie bis jetzt noch nicht verwenden konnten. Wenn es irgendwelche Probleme mit den bereits erhaltenen Testkits gibt, rufen Sie bitte im Sekretariat an. Bitte denken Sie daran, dass sich Ihre Kinder, wenn Sie zur B-Gruppe gehören, am Freitag vor dem Schulbesuch zu Hause testen. Der Jahrgang 12 wird erlasskonform vollständig, nicht in geteilten Gruppen unterrichtet und nimmt die erste Testung ebenfalls am Freitag vor. Eine Übersicht über die nächsten Testungen für den Jahrgang sehen Sie auf dem Schaubild unten. In der nächsten Woche testen sich die Kinder der A-Gruppe bitte am Montag und Mittwoch, die Kinder der B-Gruppe am Dienstag (s. Schaubild) jeweils vor der Schule. Ihre Kinder werden in der nächsten Wochedrei neue Testkits erhalten. Wenn Sie nicht möchten, dass sich Ihr Kind testet, stellen Sie bitte einen Antrag auf Befreiung vom Präsenzunterricht, sofern Sie dies nicht bereits getan haben. Die neue Regelung sieht vor, dass Ihre Kinder im Wechselmodell (Szenario B) zur Schule gehen, wenn die Inzidenzwerte bei uns im Emsland unter 165 liegen. Sollten die Werte über 165 liegen, werden Ihre Kinder wieder von zu Hause aus lernen.

Wir werden alles tun, um Ihren Kindern am Freitag bzw. Montag den Einstieg in den Schulalltag nach so vielen Monaten zu erleichtern. Wir werden ebenfalls dafür sorgen, dass Lernrückstände nicht im „Schnelldurchgang“ aufgeholt werden, sondern sukzessive und mit der notwendigen Unterstützung. Wir gehen alle davon aus, dass dieser Prozess einige Jahre dauern wird.

Wir wünschen Ihren Kindern einen guten Start am Freitag bzw. Montag.

Herzliche Grüße und bis bald Ihre Daniela Brüsse-Haustein und Michael Schmitt

Briefe aus dem MK:

Update, 29.04.2021, Elternabend Jg. 7 und Schülerbeförderung

Am 11.05.2021 findet um 19:00Uhr ein Elternabend für den zukünftigen Jahrgang 7 statt. Themen sind die Klassenbildung, der bilinguale Unterricht und die Profile. Den Link zum digitalen Elternabend finden Sie rechtzeitig mit der Einladung in den Klassenteams des Jahrgangs 6.

Der Landkreis Emsland informiert: Schülerinnen und Schüler müssen ab einem  Inzidenzwert von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen während des Aufenthalts an Haltestellen oder Ähnlichem und während der Beförderung eine FFP2- Maske oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

 

Update, 23.04.2021, Präsenzunterricht & Briefe aus dem MK:

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
 
nach derzeitigem Stand ergeben sich für den Schulbesuch erst einmal keine Änderungen. Das heißt, dass die Schülerinnen und Schüler weiterhin im Distanzlernen bleiben. Ein Wechsel ins Szenario B („Wechselmodell“) darf erst erfolgen, wenn die Inzidenzwerte an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100 bleiben.
 
Herzliche Grüße und alles Gute
Ihre Daniela Brüsse-Haustein und Michael
Schmitt
Briefe aus dem MK:

Update 10.04.2021, Abholtag:

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, 
der „Abholtag“ der Testskits findet wie geplant am Montag unter Einhaltung der gültigen Hygienevorschriften statt.
Herzliche Grüße Ihre Daniela Brüsse-Haustein und Michael Schmitt
 

Update 09.04.2021, Präsenzunterricht:

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, der Landkreis hat uns gestern darüber informiert, dass die Jahrgänge 5 bis 12 an den allgemeinbildenden Gymnasien weiterhin im Distanzlernen bleiben. Erst wenn der Schwellenwert von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird und diese Unterschreitung nach Einschätzung der zuständigen Behörden von Dauer ist, dürfen weitere Schuljahrgänge in den Präsenzunterricht gemäß Szenario B geschickt werden.
Wenn dieser Fall eintritt, gelten die – unten stehenden und Ihnen mitgeteilten – Regelungen für die Testungen. Sobald wir aktuelle Informationen haben, werden wir diese an Sie weiterleiten.
Herzliche Grüße Ihre Daniela Brüsse-Haustein und Michael Schmitt

 

Update 08.04.2021, Testungen:

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

Unten finden Sie die gewohnten Briefe von Kultusminister Tonne sowie einige Infos zum Vorgehen der Corona-Selbsttest und hier ein Schreiben unserer Schulleitung:

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, 

die angekündigten Selbsttests für Schülerinnen und Schüler, aber auch für die in der Schule Beschäftigten sind grundsätzlich in den häuslichen Bereich verlegt worden. Allerdings werden die Testkits an die Schulen geliefert. Die ersten Pakete sind bereits eingetroffen.

Für das Problem, wie die Testkits an Ihre Kinder verteilt werden, haben wir für die Jahrgänge 5-12 folgendes Verfahren vorgesehen:  Das Kultusministerium hat Montag, den 12.04.2021, als „Abholtag“ für die Testkits vorgesehen. Im Zeitraum von 8.00 bis 16.00 werden in Halle E pro Schüler zwei Textkits ausgegeben. Bitte bringen Sie bzw. geben Sie Ihrem Kind die Einwilligungserklärung mit, die die Klassenlehrer über Teams verschickt haben. Verweigern Sie bzw. volljährige Schülerinnen und Schüler diese Einwilligung, ist eine Teilnahme am Präsenzunterricht nicht möglich. Sie müssen dann Ihr Kind von der Präsenzpflicht befreien lassen (s. Anlage, Befreiung von der Präsenzpflicht). Ihr Kind wird in diesem Falle zu Hause Materialien bearbeiten. Weiterhin wird ein Formblatt ausgeteilt, auf dem Sie die Durchführung eines Tests vor Unterrichtsbeginns und das negative Testergebnis bestätigen müssen. Geben Sie Ihrem Kind diese Bescheinigung an den dafür vorgesehenen Testtagen in die Schule mit.

Sollte es einzelnen Schülerinnen und Schülern am Montag nicht möglich sein, die Testkits in der Schule abzuholen, so können sie sich am Morgen ihres ersten Präsenztages in der Schule selbst testen – wiederum vorausgesetzt, die Einwilligungserklärung liegt vor.

Über das Verfahren im Jahrgang 13 liegen noch keine Informationen aus dem Kultusministerium vor.

Am „Abholtag“ findet für die Jahrgänge 5-11 kein Unterricht statt.

In Jahrgang 12 findet am kommenden Montag Unterricht nur in den Kursen auf erhöhtem Niveau als Distanzunterricht statt.

Jahrgang 13: Die Gruppen werden wie vorgesehen unterrichtet.

Bis jetzt haben wir keine Informationen darüber, wann der Präsenzunterricht wieder beginnt, sobald für Ihr Kind der Unterricht in Präsenz stattfindet, gelten folgende Regelungen:

Wichtige Hinweise zu den Tests:

  • Die Testungen müssen zweimal in der Woche zu Hause verpflichtend von allen Schülerinnen und Schülern sowie von allen in der Schule Beschäftigten durchgeführt werden.  Dabei handelt es sich jeweils um zwei Tage, an denen die Schülerinnen und Schüler am Präsenzunterricht teilnehmen.
  • In der A-Woche vom 12.04. testen sich die Schülerinnen und Schüler der Gruppe A am Mittwoch und Freitag, die Schülerinnen und Schüler der Gruppe B am Dienstag und Donnerstag. In der Woche vom 26.-30.04.2021 testen sich Schülerinnen und Schüler der Gruppe A am Montag und Mittwoch, die Schülerinnen und Schüler der Gruppe B weiterhin am Dienstag und Donnerstag.
  • In der darauffolgenden B-Woche testen sich die Schülerinnen und Schüler der Gruppe A am Dienstagund Donnerstag, die Schülerinnen und Schüler der Gruppe B am Montag und Mittwoch. (s.u.:Schaubild)
  • Minderjährige Schülerinnen und Schüler: Ohne ein von Ihnen bescheinigtes negatives Testergebnis darf Ihr Kind nicht am Präsenzunterricht oder an der Notbetreuung
  • Volljährige Schülerinnen und Schüler bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass sie den Test vorgenommen haben und das Ergebnis negativ ist.  
  • Die Durchführung der Tests vor Unterrichtsbeginn und das negative Testergebnis müssen der Schule rechtzeitig mitgeteilt bzw. bestätigt werden (s. Anlage, Bescheinigung).
  • Bitte geben Sie Ihrem Kind die Informationen zu der „Verpflichtenden Antigen-Selbsttestung zu Hause“ unterschrieben zur Schule mit. 
  • Nur in Ausnahmefällen wird in einem geeigneten Raum in der Schule ein Test nachgeholt. Die Tests werden immer durch die Schüler selbst, nicht durch das schulische Personal durchgeführt. 
  • Wenn das Testergebnis positiv ist, darf Ihr Kind die Schule nicht besuchen, diese muss aber informiert werden. Vereinbaren Sie bitte bei einem positiven Testergebnis einen Termin bei einem Arzt oder bei einem Testzentrum für einen PCR-Test, um das Ergebnis des Selbsttests überprüfen zu lassen. 

Wir alle hoffen, dass durch diese Testungen nach und nach wieder mehr Kinder und Jugendliche am Präsenzunterricht teilnehmen können. Daher bitten wir Sie alle, die verpflichtenden Testungen zu unterstützen, um die Verbreitung des Virus einzudämmen. 

Herzliche Grüße Ihre Daniela Brüsse-Haustein und Michael Schmitt

 

Anbei die Briefe aus dem MK:


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