Autor: lott

Kontaktaufnahme mit Lehrkräften

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Kontaktaufnahme mit Lehrkräften

Die Fachlehrer stehen Ihnen an den Elternsprechtagen im Herbst und Frühjahr jedes Schuljahres gern für kurze Gespräche zur Verfügung. Wenn Sie außerhalb der Elternsprechtage ein Gespräch mit einem Fachlehrer wünschen, rufen Sie bitte im Sekretariat an: 05931 596500. Der Fachlehrer wird umgehend informiert und ruft Sie an.

Telefonieren auf dem Schulgelände

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Telefonieren auf dem Schulgelände

Kostenloses Telefonieren im Festnetz: Den Schülerinnen und Schülern steht demnächst ein Telefon neben Raum Eb14 zur Verfügung. Im Nahbereich Meppens (Festnetz) kann es kostenlos für dringende telefonische Benachrichtigungen der Eltern genutzt werden. Bis zu seiner Installation stellt das Sekretariat im Notfall das dortige Telefon zur Verfügung.
Bei der Benachrichtigung der Eltern im Krankheitsfall müssen die Eltern immer vom Sekretariat aus angerufen werden.

Handynutzung: Das obige Angebot macht die Nutzung von Handys auf dem Schulgelände weitestgehend überflüssig. Die Gesamtkonferenz hat beschlossen, dass die Schüler ihre Handys schon bei Betreten des Schulgeländes ausgestellt haben müssen. Bitte unterstützen Sie uns dabei, dass Ihre Söhne und Töchter sich daran halten. Nur in Ausnahmefällen können Handytelefonate mit Genehmigung und in Anwesenheit eines Lehrers geführt werden.

Falls es zu einem Verstoß gegen diese Festlegung kommt, muss der jeweilige Schüler das Handy abgeben und kann es nach Unterrichtsschluss zusammen mit einem Begleitschreiben an Sie im Sekretariat abholen. Bei wiederholten Verstößen durch eine Schülerin oder einen Schüler muss sich die Schulleitung weitere Maßnahmen vorbehalten.

Der Förderverein des Windthorst-Gymnasiums

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Der Förderverein des Windthorst-Gymnasiums

Der Förderverein des Windthorst-Gymnasiums Meppen e.V., gegründet im Jahr 1982, kann aktuell auf die stolze Zahl von 450 Mitgliedern blicken. Der aktuelle Jahresbeitrag beträgt nur 12,50 €.

Die Vorsitzende des Fördervereins ist Frau Kerstin Suschowk.

Viele Projekte konnten in den letzten 30 Jahren unterstützt und ermöglicht werden. Der Förderverein hat dabei immer das Interesse der Schülerinnen und Schüler an einer fortschrittlichen Schule im Blick.
Die vom Förderverein unterstützte Roboter-AG konnte dieses Jahr einen großen Erfolg feiern und begab sich – kaum vorstellbar – in die Vereinigten Staaten von Amerika.
Der Besuch verschiedener Jahrgangsstufen von Theaterveranstaltungen, viele Großprojekte und kleine „unscheinbare“ Dinge zur Erleichterung des Schulalltags wurden finanziell unterstützt.

Ein neues Projekt des Fördervereins zur Förderung des wissenschaftlichen Arbeitens der Schüler ist der ‚Science Slam‘, der zum ersten Mal im Herbst 2014 stattgefunden hat. In einem Wissenschaftswettstreit präsentierten Schülerinnen und Schüler vor Publikum ein eigenes Forschungsthema aus dem Seminarfach. Die drei besten Vorträge wurden prämiert.

Der Förderverein unterstützt aber nicht nur finanziell. Jedes Jahr sind die Mitglieder aktiv, wenn es darum geht, am Schnuppernachmittag ein Café für die Eltern der neuen Schülerinnen und Schüler zu organisieren.

Damit der Förderverein auch in Zukunft aktiv an der Gestaltung unserer Schule mitwirken kann, sind neue Mitglieder herzlich willkommen. Schriftliche Informationen und Mitgliedschaftsformulare erhalten Sie im Sekretariat.

Entschuldigung bei Krankheit

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Entschuldigung bei Krankheit

Sollte Ihr Kind aufgrund von Krankheit nicht zur Schule kommen können, melden Sie dies bitte telefonisch vor Schulbeginn kurz im Sekretariat (Tel.05931 596500). Von dort wird für die Jahrgänge 5 – 10 der Klassenlehrer über die Abwesenheit Ihres Kindes informiert, für die Qualifizierungsstufe werden die Fachlehrer durch einen Aushang informiert. Bitte melden Sie sich erneut in der Schule, wenn die Krankheit länger als drei Tage dauert.
Eine schriftliche Entschuldigung geben Sie Ihrem Kind bei Wiederaufnahme des Unterrichts mit. Volljährige Schülerinnen und Schüler tragen ihre Entschuldigung in ihr Entschuldigungsheft ein und legen dieses innerhalb von 14 Tagen nach ihrem Fehlen den Fachlehrern vor.

Essen bestellen in der Mensa

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Essen bestellen in der Mensa

Ihre Tochter/Ihr Sohn hat am Windthorst-Gymnasium die Möglichkeit, sich in der Mittagspause (vor Arbeitsgemeinschaften, Hausaufgabenbetreuung oder Unterricht am Nachmittag) in der Schule zu verpflegen. Zur Auswahl stehen belegte Brötchen, Salat von der Salatbar (an Tagen, an denen die Mensa gut besucht wird) und warme Gerichte. Diese können vorbestellt werden. Die Essensbestellung kann nur mit einer Chipkarte vorgenommen werden. Die Cafeteria hält über die vorbestellten Essen hinaus auch weitere Essen bereit, solange der Vorrat reicht.

Nachfolgend möchten wir Ihnen das Bestellsystem erläutern:
• Das Essen wird bargeldlos bezahlt und die Bestellung erfolgt über das Internet (www.windthorst-gymnasium.de), entweder von zu Hause oder über das Bestellterminal im Erdgeschoss von Haus F

• Grundlage für den bargeldlosen Essenskauf ist eine Chipkarte mit einem dazugehörigen Guthabenkonto. Diese Chipkarte kann Ihr Kind für 6,00 € bei dem Betreiber der Mensa erwerben. Der Verkauf erfolgt nach entsprechender Rückmeldung über die Klassenlehrer in den Klassen. Ein späterer Chipkartenkauf ist während des Mensabetriebs möglich. Nachdem Ihr Kind die Chipkarte erhalten hat, können Sie diese mit einem Guthaben aufladen. Überweisen Sie einen selbst gewählten Betrag (möglichst ausreichend für einen Monat, z.B. 30,00 €) auf das folgende Konto:
Kontoinhaber: Püpke Wellmer GbR
Kontonummer: 1080011974
Sparkasse Emsland (BLZ 266 500 01)
Stichwort: Windthorst-Gymnasium + korrekte ID-Nummer der Chipkarte

Überweisen Sie den Betrag entweder durch Einzelüberweisung oder Dauerauftrag. Nur wenn ein Guthaben vorhanden ist, kann Ihr Kind mit der Chipkarte ein Essen bestellen. Beachten Sie bitte, dass die Laufzeit einer Überweisung mehrere Tage betragen kann.

• Die Bestellung über das Internet ist denkbar einfach. Auf der Homepage der Schule (www.windthorst-gymnasium.de, Stichwort: Mensa) und am Bestellterminal in der Schule selbst können Sie und Ihre Kinder das wöchentliche Menüangebot einsehen; durch Anklicken kann das gewünschte Essen für den jeweiligen Tag ausgewählt werden. Befindet sich ein Guthaben auf dem Kartenkonto, wird die Bestellung angenommen und der fällige Betrag vom persönlichen Kartenkonto abgebucht. Essensbestellungen und Stornierungen können jeweils bis zum Vorabend vorgenommen werden.
• Kurzfristige Stornierungen in Krankheitsfällen und bei Ausfall des Nachmittagsunterrichts sind bis 09.00 Uhr des jeweiligen Tages unter der Telefonnummer 05931/ 441114 möglich. Falls der Nachmittagsunterricht ausfällt, können sich die Schüler bis zum Beginn der zweiten Unterrichtsstunde (8.45 Uhr) in eine Stornierungsliste im Sekretariat eintragen.

• Bei der Essensausgabe legt Ihr Kind die Chipkarte auf ein Lesegerät. Das Gerät zeigt den Servicekräften, welches Essen Ihr Kind für diesen Tag bestellt hat.

• Der Verlust der Chipkarte muss unverzüglich dem Cafeteriapersonal gemeldet werden, damit die Karte gesperrt wird und nicht ein Unbefugter die Karte zur Essensabholung benutzen kann. Nach der Sperrung ist das persönliche Guthaben auf dem Kartenkonto geschützt.

• Da die Ausgabe der Karten und die Verarbeitung der Überweisungen einige Tage dauern werden, bitten wir Sie, Ihrem Kind eine Mittagsverpflegung mitzugeben. In der ersten oder zweiten Pause ist zudem der Kiosk in Halle E geöffnet, an dem die Schüler sich versorgen können.

• Auf zwei Vorzüge des Bestellsystems möchte ich noch kurz hinweisen:
– Als Eltern haben Sie die Gewissheit, dass das eingezahlte Guthaben nur für Speisen in der Mensa der Schule ausgegeben werden kann.
– Wegen der Vorbestellungen erhält der Betreiber der Mensa („New art of cooking“, www.naoc.de) Planungssicherheit.

Beurlaubungsverfahren

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Beurlaubungsverfahren

Schülerinnen und Schüler, die sich aus einem wichtigen Grund beurlauben lassen wollen, müssen spätestens drei Tage vorher den im Sekretariat erhältlichen Urlaubsantrag vollständig ausgefüllt bei der Schulleitung vorlegen.

Bei Überschneidungen mit Klassenarbeits- und Klausurenterminen sowie unmittelbar vor oder nach den Ferien kann nur in außergewöhnlichen Fällen (z. B. Kuraufenthalt) beurlaubt werden. Für diesen Zeitraum kann es auch keine Beurlaubung für die Teilnahme an kulturellen oder sportlichen Veranstaltungen geben, es sei denn, es handelt sich um Veranstaltungen, an denen aus unterrichtlichen Gründen ein Kurs oder eine Klasse geschlossen teilnimmt. In diesen Fällen ist kein Einzelantrag notwendig, da die Teilnahme über den Fachlehrer geregelt wird.

Für die Teilnahme an Beerdigungen beurlaubt die Klassenleitung auf formlosen Antrag der Eltern.

Ausleihe von Lernmitteln

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Wie funktioniert das Ausleihverfahren für Lehrbücher am WGM?

Es gilt in Absprache mit dem Elternrat und aufgrund der Praktikabilität ein „Alles-oder-nichts-Verfahren“: die Bücher eines Jahrgangs können nur komplett oder gar nicht ausgeliehen werden. Mehrjahresbände werden zu Beginn der Nutzungszeit ausgeliehen und dann jährlich wieder berechnet, jedoch nicht vorzeitig zurückgegeben.

Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen zur Bezahlung der Leihgebühren am SEPA-Lastschrift-Einzugsverfahren teilnehmen. Dies gilt, da bei unserer großen Schülerzahl ein anderes Verfahren nicht umsetzbar wäre.

Die Leihgebühr bezieht sich auf ein Schuljahr, wird für jedes Schuljahr neu berechnet und pro Schuljahr erhoben und richtet sich nach den Vorgaben des Lehrmittelerlasses:

  • Jahresbände werden zu 33 % des Kaufpreises ausgeliehen.
  • Mehrjahresbände werden zu 25 % des Kaufpreises ausgeliehen.
  • Für Familien mit 3 oder mehr schulpflichtigen Kindern wird der Leihbetrag um 20 % reduziert (Angabe ist erforderlich).
  • Familien mit Bezügen nach dem SGB II sind bei entsprechendem Nachweis befreit.

Die Schüler der Klassen 10, 11 und 12 können ebenfalls am Leihverfahren teilnehmen. Wegen der sehr unterschiedlichen Profile und damit Bedürfnisse gibt es hier wie an anderen Gymnasien einen Pauschalbetrag, der sich an einem Durchschnittsschüler orientiert.

Weiterhin müssen – wie bisher – bestimmte Nachschlagewerke, Atlanten, Tabellen, die Bibel sowie Übungshefte von den Eltern privat angeschafft werden. Hierzu werden besondere Listen verteilt.

Sollte ein Schüler die Schule verlassen, wird je nach Abgangsdatum automatisch ein Teilbetrag der Leihgebühr bzw. der Gesamtbetrag (bei Abgang zu Beginn des Schuljahres) erstattet.

Ansprechpartner am WGM

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Ansprechpartner am WGM:

Sekretariat: Frau Ottens, Frau Nordbeck

Fachlehrer, Klassenlehrer und Tutoren:
Bei unserer gemeinsamen Erziehungsarbeit ergeben sich immer wieder Gesprächsanlässe auch über die festgelegten Termine wie Elternsprechtage hinaus. Es ist naheliegend, dass Ihre ersten Gesprächspartner die Fachlehrer und Klassenlehrer bzw. die Tutoren in der Qualifizierungsstufe sind. Dies gilt auch für Fragen zu Förderunterricht oder Lernzirkeln. Sollte man Ihnen dort nicht helfen können, wenden Sie sich in einem nächsten Schritt bitte an die Koordinatoren und die Schulleitung. Zur Kontaktaufnahme rufen Sie bitte immer das Sekretariat der Schule (05931/596500) an, das Sie verbinden oder Ihre Telefonnummer umgehend an die gewünschte Person weitergeben wird. Ihre Gesprächspartner werden Sie dann anrufen und gegebenenfalls einen Gesprächstermin vereinbaren.

Koordinatoren: Bitte sprechen Sie die Koordinatoren an, wenn die Fach- oder Klassenlehrer nicht weiterhelfen konnten.

Koordinatorin für die Klassen 5-6: Frau Oehm
Koordinator für die Klassen 7-9: Herr Schmitt
Koordinator für den Jahrgang 10: Herr Horas
Koordinator für den Jahrgang 11: Herr Butkus
Koordinator für den Jahrgang 12: Herr Dralle

Beratungslehrer: Frau Schulz und Herr Hambach: Die Beratungslehrer sind bei persönlichen Problemen von Schülern, bei Konflikten zwischen Schülern untereinander oder zwischen Schülern und Lehrern Ansprechpartner. Nicht nur die Schüler sondern auch die Eltern können das Gespräch mit ihnen suchen. Die Beratungslehrer sind ebenfalls über das Sekretariat erreichbar.

Begabungsförderung: Herr Horas

Hausaufgabenbetreuung/WGM+/Nachhilfe: Bei Klärungsbedarf hinsichtlich dieser Punkte wenden Sie sich bitte, ebenfalls über das Sekretariat, an Frau Castillo oder Herrn Hüllner.

Berufsorientierung Herr Lübbers ist zuständig für unser Berufsorientierungsprogramm. Er kann Ihnen auch sagen, wann der Berufsberater an der Schule erreichbar ist und ggf. einen Termin vermitteln.

Austausch/Auslandsaufenthalt: Herr Dralle

Unfallmeldung: Herr Otten

Bewertung schulischer Leistungen

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Bewertung schulischer Leistungen:

„Die in den Zeugnissen festgehaltenen Bewertungen erfolgen auf der Grundlage von Beobachtungen im Unterricht sowie von mündlichen, schriftlichen und anderen fachspezifischen Lernkontrollen. Sie beziehen sich auf die Lernentwicklung und die Leistungen der Schülerin oder des Schülers in dem auf dem Zeugnis angegebenen Berichtszeitraum. Berichtszeitraum der am Ende eines Schuljahres angegebenen Zeugnisnoten ist das gesamte Schuljahr. Einzelne åLernkontrollen dürfen kein unangemessenes Gewicht bei der Erteilung der Zeugnisnoten erhalten. Bei positiver Entwicklung der Leistungen ist im Zweifelsfall die für die Schülerin oder den Schüler bessere Note zu erteilen. Die in den Zeugnissen festgehaltenen Bewertungen über das Arbeits- und Sozialverhalten erfolgen auf der Grundlage von Beobachtungen, die sich über den Unterricht hinaus auch auf das Schulleben erstrecken.“ (aus: „Zeugnisse in den allgemein bildenden Schulen“, RdErl. d. MK v. 5.12.2011 – 33-83203, Stand 1.9.2014. Nr 3.1)

Daraus folgt, dass die Lehrkraft bei der Notenvergabe in pädagogischer Verantwortung eine Gesamtbewertung vornimmt, die die Beobachtungen im Unterricht sowie die Lern- und Leistungsentwicklung berücksichtigt. Dies kann dazu führen, dass die Endnote in positiver oder negativer Richtung von dem arithmetischen Mittel der Einzelnoten abweicht.

Die Lehrkräfte teilen den Schülern vierteljährlich den Leistungsstand mit. Darüber hinaus haben die Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern jederzeit das Recht, sich nach dem aktuellen Leistungsstand zu erkundigen.

Informationen zum Leistungsstand sind auch der Korrektur und den Kommentaren zu Hausaufgaben zu entnehmen und sie werden bei der Korrektur von Klassenarbeiten und Tests gegeben, die neben der abschließenden Note auch Hinweise zu besonders guten Leistungen sowie auf Wissenslücken und Fehler enthalten.

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