Autor: lott

Ansprechpartner am WGM

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Ansprechpartner am WGM:

Sekretariat: Frau Kelbassa, Frau Suhr, Frau Behrens (Auszubildende)

Fachlehrer, Klassenlehrer und Tutoren:
Bei unserer gemeinsamen Erziehungsarbeit ergeben sich immer wieder Gesprächsanlässe auch über die festgelegten Termine wie Elternsprechtage hinaus. Es ist naheliegend, dass Ihre ersten Gesprächspartner die Fachlehrer und Klassenlehrer bzw. die Tutoren in der Qualifizierungsstufe sind. Dies gilt auch für Fragen zu Förderunterricht oder Lernzirkeln. Sollte man Ihnen dort nicht helfen können, wenden Sie sich in einem nächsten Schritt bitte an die Koordinatoren und die Schulleitung. Zur Kontaktaufnahme rufen Sie bitte immer das Sekretariat der Schule (05931/596500) an, das Sie verbinden oder Ihre Telefonnummer umgehend an die gewünschte Person weitergeben wird. Ihre Gesprächspartner werden Sie dann anrufen und gegebenenfalls einen Gesprächstermin vereinbaren.

Koordinatoren: Bitte sprechen Sie die Koordinatoren an, wenn die Fach- oder Klassenlehrer nicht weiterhelfen konnten.

Koordinatorin für die Klassen 5-6: Frau Purk
Koordinator für die Klassen 7-8: Herr Schüer
Koordinator für den Jahrgang 9-10: Frau A. Pöttker
Koordinator für den Jahrgang 11: wechselnde Koordinatoren
Koordinator für den Jahrgang 12/13: wechselnde Koordinatoren

Beratungslehrer: Frau Schulz und Herr Hambach: Die Beratungslehrer sind bei persönlichen Problemen von Schülern, bei Konflikten zwischen Schülern untereinander oder zwischen Schülern und Lehrern Ansprechpartner. Nicht nur die Schüler sondern auch die Eltern können das Gespräch mit ihnen suchen. Die Beratungslehrer sind ebenfalls über das Sekretariat erreichbar.

Begabungsförderung: Herr Horas

Hausaufgabenbetreuung/WGM+/Nachhilfe: Bei Klärungsbedarf hinsichtlich dieser Punkte wenden Sie sich bitte, ebenfalls über das Sekretariat, an Frau Castillo oder Herrn Hüllner.

Berufsorientierung Herr Lübbers ist zuständig für unser Berufsorientierungsprogramm. Er kann Ihnen auch sagen, wann der Berufsberater an der Schule erreichbar ist und ggf. einen Termin vermitteln.

Austausch/Auslandsaufenthalt: Frau Strothmann

Unfallmeldung: Herr Bley

Sportunterricht

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Hinweise zum Sportunterricht

Kleidung – Hygiene

Grundsätzlich ist beim Schulsport Sportkleidung zu tragen. Das gilt auch für Schüler/-innen, die nicht am Sportunterricht teilnehmen. Dabei sind Uhren und Schmuckgegenstände abzulegen bzw. abzudecken. Zudem weisen wir auf die Zweckmäßigkeit des Tragens einer Sportbrille/ von Kontaktlinsen hin. Weiterhin ist zu beachten beim Sportunterricht …

  • in der Halle: Hallenschuhe mit heller Sohle, Sporthose, T-Shirt/ Sweatshirt/ Trainingsjacke;
  • draußen: Sportschuhe, Sporthose, T-Shirt/ Sweatshirt/ Trainingsjacke, ggf. Regenjacke;

 

    • im Schwimmbad: Badelatschen, Duschsachen, ggf. Schwimmbrille, eng anliegende Badehose bzw. Badeanzug, keine Badeshorts, keine Bikinis!
    • Nicht geeignet für den Schulsport sind Chucks und Socken!
    • Die Schüler/-innen sollen nach dem Sport duschen, dazu sind Duschgel und Handtücher notwendig. Im Hallenbad ist Duschen aus Hygienegründen auch vor dem Unterricht erforderlich (Badeordnung). Auch Getränke sollten nach dem Sportunterricht nicht fehlen.

Nichtteilnahme – Entschuldigung – Attest

    • Die vom Sportunterricht befreiten Schüler/-innen sind grundsätzlich zur Anwesenheit verpflichtet. Dabei haben die Schüler/-innen Sportkleidung zu tragen, da ggf. alternative Mitwirkungsmöglichkeiten bestehen (z. B. Hilfestellungen, Schiedsrichtertätigkeiten).
    • Bei Nichtteilnahme am Schwimmunterricht müssen die Schüler/-innen ebenfalls Sportkleidung tragen (kurze Hose, Badelatschen, T-Shirt), da die Badeordnung dies aus hygienischen Gründen vorsieht.
    • Bei einmaliger Nichtteilnahme am Sportunterricht reicht eine Entschuldigung der Erziehungsberechtigten aus. Nachgereichte Entschuldigungen können nur in absoluten Ausnahmefällen akzeptiert werden.
    • Bis zur Dauer eines Monats kann der Sportlehrer/ die Sportlehrerin vom Sportunterricht bzw. bestimmten Teilbereichen befreien. Über eine darüber hinausgehende Befreiung entscheidet die Schulleitung (auf schriftlichen Antrag).
    • Die Beibringung eines ärztlichen/ amtsärztlichen Attestes kann verlangt werden. Die Kosten des Attestes tragen die Erziehungsberechtigten.
    • Während der Menstruation nehmen die Schülerinnen grundsätzlich am Sportunterricht teil. Bei Problemen entscheiden sie in Absprache mit der Lehrkraft über eine angemessene Beteiligung.

 

(vgl. Bestimmungen für den Schulsport RdErl. d. MK v. 1.10.2011 – 34.6-52100/1 (SVBl. 10/2011 S.359) – VORIS 22410)

 

Ermuntern Sie Ihr Kind, regelmäßig am Sportunterricht teilzunehmen. Regelmäßiges Sporttreiben verbessert den Gesundheitszustand, die Körperhaltung und das Herz-Kreislaufsystem und fördert allgemein die Leistungsbereitschaft. Unterstützen Sie unsere Bemühungen im Sportunterricht im Interesse Ihres Kindes!

 

Fundsachen

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Fundsachen:

Als Beitrag zum Schulleben am WGM verwaltet die Klasse 7d mit Frau Sieber in Zusammenarbeit mit dem Sekretariat die Fundsachen. Im Klassenraum Eb13 können Fundstücke abgegeben und abgeholt sowie verlorene Dinge gemeldet werden. Aktuelle Fundstücke werden in einem Aushang unter dem Vertretungsplan aufgelistet.

Jeweils an den Elternsprechtagen werden alle Fundsachen in der Eingangshalle von Haus E ausgelegt. Wir bitten alle Eltern, dann selbst nachzusehen, ob sie eine verloren geglaubte Brotdose oder Sporttasche oder ein Kleidungsstück dort finden können.

WGMplus, die Rechtschreibförderung am WGM

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Wie arbeitet WGMplus?

WGMplus ist ein Projekt zur Verbesserung der individuellen Rechtschreibleistung. Es arbeitet mit dem Münsteraner Lernserver, der von der Universität Münster entwickelt und betreut wird.

Im Vorfeld des Projekts wird in allen 5. Klassen die Rechtschreibleistung durch einen Test innerhalb des Lernservers überprüft. Nach Auswertung des Tests können die Deutschlehrer und Eltern die individuellen Schwächen ihrer Kinder sehen und der Lernserver stellt für jeden Schüler passgenaue Fördermaterialien zur Verfügung, wenn dies gewünscht wird. Die Kosten für die Fördermaterialien belaufen sich auf ca. 20-40 €
Hier setzt unser Projekt WGMplus an: Erfahrungsgemäß stellt die Arbeit mit dem Lernserver zu Hause für die Eltern doch einen nicht geringen Arbeitsaufwand dar. Wir bieten den betroffenen Schülern und Eltern ein betreutes Arbeiten mit dem Lernserver in der Schule an. Betreut werden die Schüler dabei von ausgewählten und für ihre Aufgabe geschulten Oberstufenschülern. Die Schüler arbeiten immer freitags von 13.45 bis 14.45 Uhr in Kleingruppen von 3 bis 4 Schülern mit den Ihnen zugeschickten Lernservermaterialien. Momentan bieten wir insgesamt 16 Arbeitstermine an. Der Kostenbeitrag beläuft sich für die Eltern auf 2,50 € pro Stunde; dieser Betrag ergibt sich aus dem Arbeitslohn für die Betreuer.

Auch für die weiterführenden Klassen hält der Münsteraner Lernserver Rechtschreibtests und entsprechende Übungen bereit, die über die unten stehenden Ansprechpartner angefordert werden können.

Ansprechpartner: Matthias Hüllner, Sarah Castillo

Unterrichtszeiten

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Unterrichtszeiten:

1./2. Std.: 07:55 – 09:30 Uhr
3./4. Std.: 09:45 – 11:20 Uhr
5./6. Std.: 11:35 – 13:10 Uhr
7./8. Std.: 14:00 – 15:30 Uhr*
9./10. Std.: 15:45 – 17:15 Uhr*

* In den einzelnen Kursen kommt es in der Regel zur Absprache, 15 Minuten früher zu beginnen und damit auch zu enden.

Doppelstundensystem:

Bereits in das zweite Schuljahr gehen wir mit dem Doppelstundensystem. Mit Ausnahme der Fremdsprachen im jeweils ersten Unterrichtsjahr (Englisch in Klasse 5 und Französisch/Latein in Klasse 6) werden alle Fächer möglichst in Doppelstunden unterrichtet werden. Die Ausnahme der Fremdsprachen von der Doppelstundenregelung soll dem dringenden Wunsch der Fremdsprachen Rechnung tragen, im Anfangsunterricht möglichst viele Übungszeiten in der Woche zu haben.

Die Unterrichtsstunden des Vormittags haben eine Dauer von 95 Minuten, in die eine fünfminütige Pause integriert ist. Diese wird von der Lehrkraft entsprechend der Planung der Doppelstunde festgelegt. Sie ist zur allgemeinen Erholung und für Toilettengänge vorgesehen, nicht aber für Spiele in den Fluren oder auf dem Schulhof. Die Doppelstunden am Nachmittag dauern 90 Minuten.

Begründung: Ein Doppelstundensystem bringt mehr Ruhe in den Unterrichtstag, weil am Vormittag meist nur noch drei Fächer unterrichtet werden. Sowohl für die Schülerinnen und Schüler wie für die Lehrkräfte verringern sich die Wechsel von einem Fach zum nächsten und die gedankliche Umorientierung darauf ebenso wie die Raumwechsel. Die Schultaschen werden leichter. In den längeren Unterrichtsstunden jedes Faches ist mehr Zeit für unterschiedliche Unterrichtsphasen, z.B. Übungen oder die Auswertung von Experimenten.

Sekretariat

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Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag      07:30 – 16:30 Uhr

Freitag                                    07:30 – 13:30 Uhr

Telefon: 05931 596500

Fax:        05031 5965021

Email: wgm-mail@ewetel.net

Unterrichtsausfall bei extremen Witterungsverhältnissen

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Unterrichtsausfall bei extremen Witterungsverhältnissen

Bei Gefahren durch extreme Witterungsverhältnisse legt der Schulträger fest, ob der Unterricht ausfällt oder früher schließt. Eine entsprechende Information ist dann auf der Homepage des Landkreises zu finden (www.emsland.de). Über die Homepage des Landkreises kann auch eine entsprechende App heruntergeladen werden.

Falls Eltern der Meinung sind, dass der Schulweg ihrer Kinder bei extremen Witterungsverhältnissen zu unzumutbaren Gefährdungen führt, dann können sie unabhängig vom Handeln des Schulträgers ihre Kinder zu Hause lassen oder früher abholen. Informieren Sie in solchen Fällen unbedingt die Schule über das Sekretariat und holen Sie Ihr Kind nach Möglichkeit nur in den Pausen ab.

Meldung eines Unfalls

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Meldung eines Unfalls:

Falls Ihr Kind in der Schule, z. B. im Sportunterricht oder auf dem Schulweg, einen Unfall hat und von einem Arzt behandelt werden muss, ist es aus Versicherungsgründen wichtig, dass möglichst umgehend eine Unfallmeldung erstellt wird. Ihr Kind muss sich daher am nächsten Schultag unbedingt bei Herrn Otten melden.

Mitbringen von Waffen/Werkzeugen

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Mitbringen von Waffen/Werkzeug

Das Mitbringen von Waffen (Messern usw.) in die Schule ist strengstens verboten.

Wegen zunehmender Schmierereien an Möbeln und Wänden und wegen Beschädigungen an Möbeln dürfen die Schülerinnen und Schüler auf einstimmigen Beschluss der Gesamtkonferenz vom 09.09.2002 auch keine Permanent-Marker (Edding und andere), keine Schraubenzieher und Schraubenschlüssel oder sonstiges Werkzeug mit zur Schule bringen.

Nutzungsordnung der Mediathek

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Nutzungsordnung der Mediathek

1. Grundsätzliches
Die Mediathek des WGM ist eine Schulmediathek und dient daher der vorwiegend unterrichtlichen Nutzung durch die Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer. Sie ist im Wesentlichen eine Präsenzmediathek, zur häuslichen Lektüre bestimmte Bücher können aber ausgeliehen werden. CD/CD-ROM/DVD/DVD-ROM/MC/LP u. ä. Medien sind grundsätzlich Präsenzbestand und können nur von Lehrerinnen und Lehrern zu Unterrichtszwecken eingesetzt werden. Zeitschriften gehören ebenfalls zum Präsenzbestand. Im Folgenden werden alle zum Bestand der Mediathek gehörenden Artikel als Medien bezeichnet.

2. Mediathekseinführung
In der Jahrgangsstufe 5, bei Bedarf auch in anderen Klassen, erfolgen im Rahmen der Unterrichtszeit Einführungen in die Benutzung der Schulmediathek.

3. Ausleihe
Ausleihmedien können an der Theke über einen Leihschein ausgeliehen und zurückgegeben werden. Eine Leihfrist besteht nicht, die Medien sollten aber im Interesse aller Nutzer nicht länger als unbedingt nötig ausgeliehen werden.

4. Behandlung der Medien
Die Medien sind sorgfältig zu behandeln und dürfen nicht beschädigt, beschmutzt oder an andere Personen verliehen werden.
Die Ausleiher sollen sich vor der Ausleihe von dem ordnungsgemäßen Zustand des Mediums überzeugen. Eventuelle Schäden sind dem Mediatheksteam vor der Ausleihe anzuzeigen. Die Ausleiher oder ihre gesetzlichen Vertreter sind ansonsten verpflichtet, für den Schaden ebenso wie bei Verlust des Mediums bis zur vollen Höhe des Neupreises aufzukommen.

5. Verhalten in der Mediathek
Die Mediathek ist ein Stillarbeitsraum. Essen, Trinken, Kartenspielen und störende Gespräche sind nicht erlaubt. Taschen und Jacken können in den Schließfächern in Halle F deponiert werden oder sind auf dem Tisch vor der Mediathek abzulegen. Die Benutzung von Mobiltelefonen ist nicht erlaubt.

6. Öffnungszeiten und Aufsicht
Die Mediathek ist nur bei gewährleisteter Aufsicht geöffnet. (Öffnungszeiten hängen aus).
Ist eine Nachfolgeaufsicht nicht sichergestellt oder wird sie nicht oder nicht pünktlich angetreten, muss die Mediathek von der anwesenden Aufsicht geschlossen werden; in diesem Falle müssen die Benutzer die Mediathek verlassen.
Die Aufsicht kann selbstverständlich Einblick nehmen in die Arbeit der Nutzer am PC (direkt und über Master-PC), bei Missbrauch kann die Aufsicht geeignete Maßnahmen treffen.
Die Anweisungen der Aufsicht müssen befolgt werden.

7. Kurs/Klassen – Handapparate
Lehrerinnen und Lehrer können sog. Handapparate zusammenstellen, wenn dies für den Unterricht erforderlich ist. Für die aus den Regalen entnommenen Medien sind Leihscheine auszufüllen. Ausleihen aus einem Handapparat sind über das Wochenende mit Zustimmung des Fachlehrers möglich.
Für die Arbeit eines ganzen Kurses oder einer Klasse im Internet wird nach wie vor der Computerraum genutzt. Die Mediathek ist dafür nicht vorgesehen.

8. CD-ROM/DVD und Internet-Nutzung
Die Schulmediathek des WGM stellt einen Internetzugang bereit, der entsprechend dem Bildungs- und Informationsauftrag genutzt werden kann.
Zugangsberechtigung:
Zugangsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Mediatheksteams.
Minderjährige benötigen als Voraussetzung für die Nutzung des Internet eine schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten. Unabhängig davon ist die unterrichtliche Nutzung des Internet.
Nutzungsbedingungen:
Der Nutzer trägt in das an der Theke liegende Buch seinen Namen, Beginn und Ende des Aufenthalts in der Mediathek ein. Die Nutzungsdauer ist begrenzt, wenn mehr Schülerinnen und Schüler den Internetzugang nutzen wollen, als Plätze vorhanden sind. Reservierungen können nur im Ausnahmefall (bei Unterrichtsvorhaben) vorgenommen werden.
Informationen/Adressen gewaltverherrlichenden, pornographischen und rassistischen Inhalts dürfen nicht aufgerufen oder abgespeichert werden. Ebenso ist es untersagt, Bestellungen oder Buchungen zu tätigen oder sich an Internet-Spielen zu beteiligen oder zu chatten; das Versenden und Empfangen von E-Mails und Aufrufen nicht direkt für den Unterricht benötigter Seiten ist nur gestattet, wenn die PCs nicht für unterrichtliche Zwecke benötigt werden.

Die Aufsicht ist berechtigt, bei Verstoß gegen diese Regeln einzugreifen, die PC-Nutzung zu beenden und den PC einem anderen Nutzer zuzuweisen.
Beim Kopieren oder Ausdrucken von Texten, Bildern, Software etc. sind unbedingt die Urheberrechte zu beachten. Der Preis für das Ausdrucken von Dokumenten beträgt zurzeit 0,05 €/Seite. Mitgebrachte oder aus Online-Diensten heruntergeladene Software darf auf den Rechnern der Schulmediathek weder installiert noch ausgeführt werden. Bei schuldhaft herbeigeführten Schäden an Hard- und Software haftet der/die Benutzer/in.
Haftung:
Die Schulmediathek ist nicht verantwortlich für die Inhalte, die Verfügbarkeit und Qualität von Angeboten Dritter, die über die bereitgestellte Leistung und den Zugang abgerufen werden. Um dem ausdrücklichen Gebot des Jugendschutzes Rechnung zu tragen, ist die Internet-Nutzung nur unter Aufsicht gestattet.

9. Verstöße gegen die Mediatheksordnung
Verstoßen Benutzer der Mediathek gegen die Mediatheksordnung, so können sie von der Benutzung der Mediathek ausgeschlossen werden. Darüber entscheidet das Mediatheksteam bzw. der Leiter der Mediathek im Einvernehmen mit der Schulleitung.

10. Anerkennung der Mediatheksordnung
Diese Benutzerordnung wird in der Mediathek zur Einsichtnahme ausgehängt. Sie wird durch den Aufenthalt in den Mediatheksräumen anerkannt.
(Stand: Oktober 2014)

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