Wie funktioniert das Ausleihverfahren für Lehrbücher am WGM?
Es gilt in Absprache mit dem Elternrat und aufgrund der Praktikabilität ein „Alles-oder-nichts-Verfahren“: die Bücher eines Jahrgangs können nur komplett oder gar nicht ausgeliehen werden. Mehrjahresbände werden zu Beginn der Nutzungszeit ausgeliehen und dann jährlich wieder berechnet, jedoch nicht vorzeitig zurückgegeben.
Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen zur Bezahlung der Leihgebühren am SEPA-Lastschrift-Einzugsverfahren teilnehmen. Dies gilt, da bei unserer großen Schülerzahl ein anderes Verfahren nicht umsetzbar wäre.
Die Leihgebühr bezieht sich auf ein Schuljahr, wird für jedes Schuljahr neu berechnet und pro Schuljahr erhoben und richtet sich nach den Vorgaben des Lehrmittelerlasses:
- Jahresbände werden zu 33 % des Kaufpreises ausgeliehen.
- Mehrjahresbände werden zu 25 % des Kaufpreises ausgeliehen.
- Für Familien mit 3 oder mehr schulpflichtigen Kindern wird der Leihbetrag um 20 % reduziert (Angabe ist erforderlich).
- Familien mit Bezügen nach dem SGB II sind bei entsprechendem Nachweis befreit.
Die Schüler der Klassen 10, 11 und 12 können ebenfalls am Leihverfahren teilnehmen. Wegen der sehr unterschiedlichen Profile und damit Bedürfnisse gibt es hier wie an anderen Gymnasien einen Pauschalbetrag, der sich an einem Durchschnittsschüler orientiert.
Weiterhin müssen – wie bisher – bestimmte Nachschlagewerke, Atlanten, Tabellen, die Bibel sowie Übungshefte von den Eltern privat angeschafft werden. Hierzu werden besondere Listen verteilt.
Sollte ein Schüler die Schule verlassen, wird je nach Abgangsdatum automatisch ein Teilbetrag der Leihgebühr bzw. der Gesamtbetrag (bei Abgang zu Beginn des Schuljahres) erstattet.