Liebe Eltern,
folgende Regelungen gelten für den Schulbetrieb vor Weihnachten: Die Weihnachtsferien beginnen wie vorgesehen am 23.12., aber die Präsenzpflicht ist in den drei Tagen vom 20.12. bis 22.12. aufgehoben. Das heißt, dass Sie als Eltern die Möglichkeit haben, Ihre Kinder formlos oder über dieses Formular für diese drei Tage befreien zu lassen. Die Befreiung kann nur für alle drei Tage insgesamt, nicht nur für einen oder für zwei, ausgesprochen werden. Distanz- und Hybridunterricht findet in dieser Zeit nicht statt. Ihre Kinder müssen den versäumten Stoff selbständig nacharbeiten. Klassenarbeiten oder Klausuren dürfen an diesen Tagen nicht geschrieben werden.
Im Überblick:
Weihnachtsferien vom 23.12.2021 bis 07.01.2022
Möglichkeit der Befreiung von der Präsenzpflicht am 20.12. bis 22.12.
Folgende Regelungen gelten für den Schulbetrieb nach Weihnachten:
Erste Schulwoche vom 10.01.2022 bis 14.01.2022
In der ersten Woche nach den Ferien testen sich alle Schülerinnen und Schüler, die nicht geimpft oder genesen sind, an fünf Tagen. Auch Schülerinnen und Schüler unter 14 Jahren müssen jetzt zumindest eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung tragen, eine Stoffmaske reicht nicht mehr.
Ab der zweiten Schulwoche vom 17.01.2022:
Alle nicht- geimpften und nicht- genesenen Schülerinnen und Schüler kehren zu ihrem gewohnten Testrhythmus am Montag, Mittwoch und Freitag zurück.
Wichtig:
Bei einem positiven Selbsttest muss die Schule informiert und ein PCR-Test durchgeführt werden. Bei einem positiven Testergebnis (Selbsttest oder PCR-Test) testen sich alle Schülerinnen und Schüler – auch die geimpften und genesenen – dieser Gruppe an fünf Schultagen hintereinander (ABIT anlassbezogenes Intensivtesten).
Herzliche Grüße Ihre Daniela Brüsse-Haustein und Michael Schmitt
